Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen / WEBSHOP

Einleitung

Die private Gesellschaft mit beschränkter Haftung FIRST BASE Ground Screws Benelux B.V. (nachstehend bezeichnet als: „FIRST BASE“) in UDEN, betreibt ein professionelles Großhandelsunternehmen und einen Webshop, der hauptsächlich mit dem Handel, dem Verkauf und der Lieferung von Schraubfundamenten und dazugehörigen Waren beschäftigt ist. Für die Zwecke all seiner Dienstleistungen und Lieferungen wendet FIRST BASE die hier dargelegten Verkaufs- und Lieferbedingungen an (im Folgenden: „Allgemeine Lieferbedingungen“). 

Artikel 1. Definitionen

  1. In diesen Allgemeinen Lieferbedingungen sind die folgenden Bedingungen und Ausdrücke wie folgt definiert:
  1. Auftraggeber: die Gegenpartei des Auftragnehmers sowie Personal des Auftraggebers und Dritte, die vom Auftraggeber an der Durchführung des Vertrages beteiligt sind, sowie ein Verbraucher.
  2. Auftragnehmer: FIRST BASE oder ein verbundenes Unternehmen und/oder verbundene juristische Personen und Dritte, die von ihnen an der Erfüllung der Vereinbarung als (Mit-)Nutzer dieser Allgemeinen Lieferbedingungen beteiligt sind.
  3. Verbraucher: jede natürliche Person, die keinen freien Beruf oder kein Gewerbe ausübt, oder eine natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken außerhalb ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit abschließt.
  4. Parteien: Auftraggeber und Auftragnehmer.
  5. Vertrag: obligatorischer, verpflichtender, mehrseitiger Rechtsakt zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, der eine Willensübereinstimmung zwischen den Parteien über die Realisierung eines Werkes materieller Art und/oder die damit verbundene Lieferung von Waren und/oder die Erbringung von Dienstleistungen zum Nutzen des Auftraggebers. 
  6. Lieferung: die Überöassung bzw. Überführung in die Verfügungsgewalt des Auftraggebers und die eventuelle Installation/Montage eines oder mehrerer Gegenstände und/oder die Ausführung und Lieferung der abgeschlossenen Arbeit.

Artikel 2. Algemeen

  1. Die Allgemeinen Lieferbedingungen gelten für jedes (nachfolgende) Angebot und/oder jede Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, unabhängig davon, ob sie über den Webshop des Auftragnehmers bereitgestellt oder abgeschlossen werden, beispielsweise, aber nicht ausschließlich, in Bezug auf die Lieferung von Waren und die Durchführung von (Montage-)Arbeiten in diesem Zusammenhang, für die der Auftragnehmer diese Allgemeinen Lieferbedingungen für anwendbar erklärt hat.
  2. Angebote sind unverbindlich und ab dem Tag der Absendung 30 Tage gültig, sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt. Im Webshop angezeigte Angebote sind nur für die Dauer gültig, für die das Angebot im Webshop sichtbar ist.
  3. Der Auftragnehmer ist weder an seine (über den Webshop veröffentlichten) Angebote oder Vereinbarungen noch an die dort genannten Zahlen, Berechnungen und/oder Preise gebunden, wenn der Auftraggeber vernünftigerweise davon ausgehen kann, dass die Angebote oder ein Teil davon einen offensichtlichen (Schreib-)Fehler enthält.
  4. Der Auftragnehmer wird seine Arbeiten nur unter der Geltung dieser Allgemeinen Lieferbedingungen ausführen. Der Auftragnehmer erklärt sich mit der Anwendbarkeit der vom Auftraggeber verwendeten Geschäftsbedingungen auch dann nicht einverstanden, wenn der Auftraggeber auf sie verweist oder sie übersendet, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Der Auftragnehmer lehnt dementsprechend alle vom Auftraggeber erklärten Bedingungen ausdrücklich ab.
  5. Vereinbarungen zwischen Dritten und Mitarbeitern des Auftragnehmers sind für den Auftragnehmer nicht bindend, soweit sie nicht vom Auftragnehmer elektronisch oder schriftlich bestätigt oder unverzüglich ausgeführt werden. 
  6. Mündliche Aufträge oder Bestellungen werden gemäß den Notizen des Auftragnehmers und der ihm gegebenen Interpretation ausgeführt. Die vom Auftragnehmer gemachten Notizen und deren Auslegung sind führend.
  7. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind zwischen den Parteien nur verbindlich dann, wenn sie schriftlich oder elektronisch zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vereinbart wurden.

Artikel 3. Preise

  1. Alle angegebenen Preise, zum Beispiel im Angebot oder in der Vereinbarung, sind in Euro angegeben, und zwar ohne Handels-, Transport-, Versand- oder sonstige Gebühren, sofern vom Auftragnehmer nicht anders angegeben. 

Artikel 4. Lieferung

  1. Der in der Vereinbarung genannte Zeitraum für die Ausführung der Arbeiten und/oder die genannten Zeiträume und/oder Termine für die Lieferung sind indikativ. Der Auftragnehmer hat das Recht, die Arbeiten in Teilen zu liefern. Nach Fertigstellung können noch Nacharbeiten erfolgen. Die Inbetriebnahme der Waren und/oder der Arbeiten durch den Auftraggeber vor der vollständigen Fertigstellung erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers und gilt ab diesem Zeitpunkt als Genehmigung für die gelieferten (Teil-)Arbeiten und die Fertigstellung.
  2. Wenn ein Termin für die Ausführung bestimmter Arbeiten oder für die Lieferung bestimmter Waren enthalten oder vereinbart ist, handelt es sich niemals um eine Frist. Bei Überschreitung einer Frist hat der Auftraggeber den Auftragnehmer schriftlich zu benachrichtigen und dem Auftragnehmer eine angemessene Frist anzubieten, um den Vertrag ordnungsgemäß erfüllen zu können. 
  3. Ist die Ware nach Ablauf der Lieferfrist vom Auftraggeber nicht abgenommen worden, so wird die Ware auf seine Kosten und Gefahr zur Verfügung gestellt. Diese Waren gelten als geliefert und unterliegen ebenfalls den Zahlungsbedingungen. Nach Ermessen des Auftragnehmers kann die Lieferung ganz oder schrittweise erfolgen und die diesbezüglichen Rechnungen sind vom Auftraggeber gemäß den geltenden Zahlungsbedingungen zu bezahlen.
  4. Die Art der Lieferung wird stets schriftlich oder elektronisch vereinbart. Andernfalls wird die Art der Lieferung vom Auftragnehmer festgelegt. 
  5. Liegt eine Herstellergarantie oder Garantie eines vom Auftragnehmer beauftragten Dritten in Bezug auf die Arbeiten oder die gelieferten Arbeiten vor, so hat diese Garantie Vorrang vor der Garantie des Auftragnehmers, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.